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Vortrag über Verkehrsrecht
Damit die Einsatzkräfte von Feuerwehr und BRK sowie die Polizei ihren Einsatzort so schnell als möglich erreichen, hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung im Sonder- und Wegerecht das Verhalten bei Einsatzfahrten geregelt. Das Sonderrecht gibt den Einsatzkräften bei Fahrten zur Feuerwache und zum Einsatzort die Möglichkeit, von den gültigen Verkehrsregeln abzuweichen, wenn dabei die Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann. Im Wegerecht ist geregelt, dass bei Einsatzfahrten andere Verkehrsteilnehmer für die jeweiligen Einsatzfahrzeuge freie Bahn zu schaffen haben.
Im Rahmen der Ausbildung organisierte die Feuerwehr Ainring für die Einsatzmannschaft sowie Einsatzkräfte der BRK-Bereitschaft Ainring einen Informationsabend am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei Ainring. Der Referent Wilhelm Garschhammer, selbst zuständig für die Ausbildung von Polizeibeamten zu diesem Themenbereich, erläuterte den Zuhörerern der beiden Organisationen die gesetzlichen Grundlagen zum Sonder- und Wegerecht. Er stellte heraus, welche Anforderungen Alarmfahrten an die Fahrer stellen. Anhand von Beispielen aus aktuellen Urteilen wurde veranschaulicht, in welchen Bereichen bei einem Fehlverhalten es zu rechtlichen Folgen kommen kann. Ebenso wurde die Verantwortung des Fahrzeugführers für die Einsatzmannschaft im Fahrzeug aufgezeigt. Auch das oft unerwartete Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer beim Zusammentreffen mit einem Einsatzfahrzeug auf Alarmfahrt wurde besprochen.
Für alle Teilnehmer war es ein informativer und lehrreicher Abend und es zeigte sich erneut die sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem BPFI und den örtlichen Hilfsorganisationen.
 

 

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  • 11.02.2012 um 11:00
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Quelle: HND Bayern
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